Registrierung und Garantie
Rahmenregistrierung, gesetzliche und vertragliche Garantie
In jedem Rahmen befindet sich ein Mikrochip mit einem numerischen Erkennungscode. Da es sich hierbei um ein Kennzeichen der Original-Produkte von Diamant handelt, darf der Mikrochip nicht entfernt werden.
1. GARANTIEDAUER
Auf den Rahmen werden 5 (fünf) Jahre Garantie gewährt, sofern er online auf der Website www.ducati-cycling.com oder bei autorisierten DUCATI CYCLING-Händlern erworben wurde, jedoch ausschließlich unter der Voraussetzung, dass der Kunde das Produkt innerhalb von 60 Tagen nach dem Kauf auf der Website www.ducati-cycling.com registriert. Andernfalls, d. h. bei unterlassener oder verspäteter Registrierung, verkürzt sich die Garantie auf insgesamt 2 (zwei) Jahre ab Kaufdatum. Für lackierte Oberflächen gilt eine Garantie von 2 Jahren. Normale Abnutzung ist nicht abgedeckt. Diamant weist darauf hin, dass die Garantieverlängerung für die Produkte nicht automatisch durch die Registrierung und den anschließenden Erhalt der Registrierungsbestätigung (die per E-Mail an die bei der Registrierung angegebene Adresse erfolgt) gewährleistet ist: Diamant behält sich vor, die Richtigkeit der eingegebenen Daten und ganz allgemein die Anwendbarkeit der Garantie zu überprüfen. Wird ein Produkt im Rahmen der Garantie kostenlos repariert oder ersetzt, unterliegt das reparierte oder ersetze Produkt weiterhin der eventuell noch verbleibenden ursprünglichen Garantie, und es erfolgt keine Verlängerung der Garantiezeit. Wird ein Produkt im Rahmen der Garantie ersetzt, geht das ersetzte Produkt in das Eigentum von DIAMANT S.r.l. über.
Beim Kauf eines „gebrauchten Produkts mit Garantie“ von Ducati Cycling verkürzt sich die Garantiezeit auf ein (1) Jahr ab Kaufdatum.
2. GARANTIEAUSSCHLUSS
Die folgenden Umstände sind nicht von der Garantie abgedeckt oder führen zum Erlöschen der oben genannten Garantieansprüche:
- Den Produkten liegt kein Kaufbeleg (Kassenbon/Rechnung) eines autorisierten Händlers bei; beim Kauf aus zweiter Hand muss vom ursprünglichen Erstkäufer eine Kopie des Kassenbons/der Rechnung angefordert werden, um die Gültigkeit der Garantie aufrechtzuerhalten, deren Laufzeit (bei Vorliegen geeigneter Unterlagen und erfolgter Registrierung wie oben angegeben) die ursprünglich gewährte bleibt.
- Die Identifikationscodes der Produkte wurden entfernt, verändert, gelöscht oder unleserlich gemacht.
- Das Auftreten von normalem Verschleiß (einschließlich Materialermüdung*).
- Das Auftreten von Schäden, die durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch, durch falsche Montage (z. B. falsche Anzugsmomente), durch fehlende oder fehlerhafte Wartung, durch Unfälle, durch versehentliche Stöße, durch Korrosion, durch die Verwendung von Reinigungsmitteln mit aggressiven Inhaltsstoffen, durch den Einsatz nicht kompatibler Produkte, durch unsachgemäß durchgeführte Reparaturen und allgemein durch alles, was keinen Material- oder Herstellungsfehler darstellt.
- Die Produkte erreichen das natürliche Ende ihrer Lebensdauer.
- Veränderungen, die auf die Einwirkung von UV-Strahlung zurückzuführen sind (Verfärbung, Vergilbung, Farbveränderungen).
- Veränderungen, die auf die Einwirkung einer salzhaltigen Umgebung zurückzuführen sind.
Neulackierung der Produkte (auch nur teilweise). - Durchführung jeglicher Änderungen, Manipulationen oder Umbauten durch den Kunden.
- Arbeitskosten für die Reparatur oder den Austausch von Komponenten, die nicht von DIAMANT S.rl. montiert wurden.
* Ermüdung ist eine Form des Verschleißes, die durch wiederholte Belastungen geringer Intensität verursacht wird und zum Bruch eines Teils führen kann.
Diese Zusatzgarantie ist ausdrücklich auf die Reparatur oder den Austausch des defekten RAHMEN-SETS beschränkt. Alle Teile, aus denen das Fahrrad besteht (Schaltung, Kette, Bremsen, Hebel, Lenker, Räder, Pedale, Kurbeln, Reifen, Sattel usw.), sind von dieser Garantie ausgeschlossen, da sie durch die von den jeweiligen Herstellern gewährte begrenzte Garantie abgedeckt sind. Die Liste der Hersteller der Hauptkomponenten ist im technischen Datenblatt des Fahrrads, in der Bedienungsanleitung oder in den beigefügten Unterlagen aufgeführt. Diese Informationen werden bereitgestellt, um Transparenz zu gewährleisten und die eventuelle Abwicklung von Garantieansprüchen zu erleichtern.
3. AUSÜBUNG DER GARANTIEANSPRÜCHE
Garantieansprüche können bei Ihrem Händler geltend gemacht werden, indem Sie das entsprechende Garantieantragsformular ausfüllen und eine Kopie der Garantie, des Kaufbelegs sowie Ihre Kontaktdaten vorlegen (wie bei der Registrierung des RAHMEN-SETS auf unserer Website www.ducati-cycling.com angegeben).
Der Händler leitet den Garantieantrag (einschließlich Fotos der beschädigten Teile und der Rahmennummer) an DIAMANT S.r.l. weiter, die nach Erhalt des Garantieantrags über das weitere Vorgehen entscheidet. Das im Rahmen der Garantie reparierte oder ersetzte Produkt wird an den Händler oder an DIAMANT S.r.l. gesendet. Die Nichtbeachtung dieses Verfahrens kann zum Erlöschen der Garantieansprüche führen.
4. ÄNDERUNGEN
DIAMANT S.r.l. behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an diesem Garantiedokument vorzunehmen. Die Änderungen gelten ausschließlich für Käufe, die nach der Veröffentlichung dieser Änderungen getätigt wurden.